◙ Barrierefreiheit

Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das "BFSG" (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).

 

  • Diese Website wird nur zu privaten, nicht geschäftsmäßigen Zwecken betrieben. Sie dient ausschließlich der Präsentation einer Auswahl der eigenen Fotografien und Recherchen im Zusammenhang mit den ausgestellten Bildern. 

  • Fotografien / Bilder sind essenzielle Gestaltungselemente.

  • Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Trotzdem versuche ich, diese Website bestmöglich an die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes anzupassen und evl. bestehende Barrieren - soweit zumutbar - weitestgehend zu reduzieren.